Raster
Meine Leistungen

Beratung zur Genehmigungsfähigkeit

Ist die gewünschte Bebauung mit ihrer Nutzung auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Sind die gewünschten Nutzungsmaße wie Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Geschossigkeit, Anzahl der Vollgeschosse gemäß B-Plan oder §34 genehmigungsfähig?

Ist die Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung etc. zulässig?

Entwurf, Planung, Antrag auf Vorbescheid, Bauantrag

Im Entwurf führe ich die Wünsche der Bauherrschaft, den finanziellen Rahmen (ökologische und ökonomische Belange), die Genehmigungsfähigkeit, und hoffentlich gute, funktionelle Architektur zusammen.

Bei der Planung Vermitteln und einbeziehen der Fachplaner (Vermesser, Statik, EnEV, sommerlicher Wärmeschutz, Brand- und Schallschutz)

Beratung zu Fördermitteln (KfW, Bafa)

Bei nicht eindeutig genehmigungsfähigen Bauvorhaben empfiehlt sich zunächst die Beantragung eines „Vorbescheids“. Der Aufwand ist geringer als beim „Bauantrag“, die Genehmigungszeit dauert jedoch genauso lange.

Was früher ein „Bauantrag“ war, wird heute unterschieden in:
„Bauantrag für Sonderbauten“ (ab Gebäudeklasse IV, erhöhte Brandschutzanforderungen etc.)

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ (Bis Gebäudeklasse III)
In diesem Verfahren wird von der Behörde nicht mehr hinsichtlich der Belange von Brandschutz, Grünschutz, öffentlich-rechtlicher Belange etc. geprüft. Die Verantwortlichkeit liegt allein bei der Architektin und der Fachplaner.

Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (B-Plan) liegen

Neubau

Neuplanung nach den Wünschen der Bauherrschaft, den Vorgaben der genehmigenden Behörden in konventioneller Bauart (massiv, Mauerwerk) oder im Fertigteilbau (Holzskelettbau).

Anbau / Erweiterung/ Umbau

Behutsamer Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz.
Angepasst nach traditionellen Vorgaben oder stilistisch neu.

Sanierung/Modernisierung / Umbau

Genauso behutsamer Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz.
Angepasst nach traditionellen Vorgaben oder stilistisch neu.
Erneuerung der Gebäude- Infrastruktur (Sanitär, Elektro), Neuordnung der Grundrisse

Einzeldenkmäler, Ensembleschutz

Sanierung in Absprache mit den denkmalrechtlichen Behörden etc.

Antrag auf Nutzungsänderung

Planung und Beantragung von Gewerbeeinheiten.

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Erstellen von Planunterlagen für eine Teilungserklärung der Bauaufsicht zur Vorlage beim Amtsgericht.

Antrag auf Baulasteintragung oder Beintragung einer Brandschutzfläche

Planen, Ermitteln, Darstellen und Beantragen.
Abstimmung mit dem ÖBVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Aufmaß, Flächenermittlung

Aufmessen und Erstellen von Bestandsplänen, Flächenermittlung nach DIN für die finanzierenden Banken

Außengestaltung

Planung der Freiflächen, die zum Gebäude gehören

Energieberatung nach EnEV

Vermittlung von qualifizierten Energieberatern