Ist die gewünschte Bebauung mit ihrer Nutzung auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
Sind die gewünschten Nutzungsmaße wie Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Geschossigkeit, Anzahl der Vollgeschosse gemäß B-Plan oder §34 genehmigungsfähig?
Ist die Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung etc. zulässig?
Im Entwurf führe ich die Wünsche der Bauherrschaft, den finanziellen Rahmen (ökologische und ökonomische Belange), die Genehmigungsfähigkeit, und hoffentlich gute, funktionelle Architektur zusammen.
Bei der Planung Vermitteln und einbeziehen der Fachplaner (Vermesser, Statik, EnEV, sommerlicher Wärmeschutz, Brand- und Schallschutz)
Beratung zu Fördermitteln (KfW, Bafa)
Bei nicht eindeutig genehmigungsfähigen Bauvorhaben empfiehlt sich zunächst die Beantragung eines „Vorbescheids“. Der Aufwand ist geringer als beim „Bauantrag“, die Genehmigungszeit dauert jedoch genauso lange.
Was früher ein „Bauantrag“ war, wird heute unterschieden in:
„Bauantrag für Sonderbauten“ (ab Gebäudeklasse IV, erhöhte Brandschutzanforderungen etc.)
„Vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ (Bis Gebäudeklasse III)
In diesem Verfahren wird von der Behörde nicht mehr hinsichtlich der Belange von Brandschutz, Grünschutz, öffentlich-rechtlicher Belange etc. geprüft. Die Verantwortlichkeit liegt allein bei der Architektin und der Fachplaner.
„Genehmigungsfreistellungsverfahren“
Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (B-Plan) liegen
Neuplanung nach den Wünschen der Bauherrschaft, den Vorgaben der genehmigenden Behörden in konventioneller Bauart (massiv, Mauerwerk) oder im Fertigteilbau (Holzskelettbau).
Behutsamer Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz.
Angepasst nach traditionellen Vorgaben oder stilistisch neu.
Genauso behutsamer Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz.
Angepasst nach traditionellen Vorgaben oder stilistisch neu.
Erneuerung der Gebäude- Infrastruktur (Sanitär, Elektro), Neuordnung der Grundrisse
Sanierung in Absprache mit den denkmalrechtlichen Behörden etc.
Planung und Beantragung von Gewerbeeinheiten.
Erstellen von Planunterlagen für eine Teilungserklärung der Bauaufsicht zur Vorlage beim Amtsgericht.
Planen, Ermitteln, Darstellen und Beantragen.
Abstimmung mit dem ÖBVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Aufmessen und Erstellen von Bestandsplänen, Flächenermittlung nach DIN für die finanzierenden Banken
Planung der Freiflächen, die zum Gebäude gehören
Vermittlung von qualifizierten Energieberatern